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Schulordnung Regionale Schule "Fritz Reuter" Demmin

Diese Ordnung dient dazu, die Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern und pädagogischem Personal zu unterstützen.

 

Die Verwirklichung der schulischen Aufgaben erfordert Höflichkeit und Rücksichtnahme. Niemand darf belästigt, behindert oder geschädigt werden. Jeder hat das Recht auf einen störungsfreien Schulalltag.

 

Die Ordnung regelt das Schulleben innerhalb und außerhalb des Schulgeländes, sie ergänzt geltende Vorschriften, Verordnungen und gesetzliche Bestimmungen des Landes Mecklenburg -Vorpommern.

 

1. Allgemeines

 

Das gemeinsame Zusammenleben im Sinne des Schulfriedens wird u.a. durch ein angemessenes äußerliches Erscheinen beeinflusst. Öffentlichkeitserregende Bekleidung, politische Werbung auf der Kleidung oder den Schulsachen, die nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit und gesellschaftlich-politischer Teilhabe geschützt werden, sind untersagt.

 

Fahrräder, Roller, Motorräder usw. sind auf dem Schulhof zu schieben, im Fahrradständer abzustellen und persönlich zu sichern.

 

Technische Geräte (z.B. Handheld-Konsolen) und andere elektronische Geräte, die nicht vom pädagogischen Personal für schulische Zwecke genehmigt wurden, sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

 

Die Benutzung von digitalen/smarten Endgeräten und Laserpointern, außer für unterrichtliche Zwecke, ist während des Unterrichts und in den kleinen Pausen im Schulgebäude untersagt. 

 

Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person möglich. Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“. Die Einwilligung ist im Sekretariat zu erfragen.

 

Es ist verboten, pyrotechnische Erzeugnisse (Knaller), Messer, Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitzubringen.

 

Das Rauchen, der Konsum, Besitz oder Handel von Tabak, Zigaretten und verwandten Erzeugnissen, Alkohol sowie Energydrinks ist auf dem gesamten Schulgelände sowie unmittelbar davor, einschließlich aller Gebäude, Sportanlagen und Pausenbereiche, streng verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

 

Schülerinnen und Schüler, die alkoholisiert und/oder berauscht erscheinen, werden umgehend nach Hause geschickt und die Sorgeberechtigten sowie ggf. die zuständigen Behörden informiert.

 

Der Besitz, Konsum, Handel oder das Anbieten von Drogen sowie der Missbrauch von (verschreibungspflichtigen) Medikamenten sind auf dem gesamten Schulgelände und vor und während aller Schulveranstaltungen streng untersagt. Schülerinnen und Schüler, die im Verdacht stehen, Drogen konsumiert zu haben oder diese mit sich zu führen, müssen sich einer Überprüfung durch die Schulleitung und ggf. der Polizei unterziehen. 

 

Alle Schulmöbel sowie die Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Dieses gilt auch für ausgestellte Arbeiten von Schülerinnen und Schülern im Haus.

 

Fundgegenstände werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Diebstähle und Sachbeschädigungen sind sofort über die jeweilige Lehrkraft der Schulleitung anzuzeigen.

 

Ungenehmigte Werbung, Sammlungen, Befragungen oder das Verteilen von Druckschriften auf dem Schulgelände oder in deren unmittelbarer Nähe sind untersagt.

 

2. Stunden- und Pausenordnung

 

Die Frühaufsicht des pädagogischen Personals beginnt um 07:05 Uhr.

 

Die Schülerinnen und Schüler benutzen die beiden Haupteingänge, mit dem kürzesten Weg zum Unterrichtsraum.

 

Sie finden sich zur 1. Stunde um 07:20 Uhr zur Vorbereitung auf den Unterricht in ihrer Klasse ein.

 

Alle Schülerinnen und Schüler kommen pünktlich zum Unterrichtsbeginn und stehen zu Beginn der Stunde für die Begrüßung auf.

 

Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrpersonal in der Klasse sein, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das im Sekretariat.

 

Das Lehrpersonal beendet den Unterricht, nicht die Stundenklingel. Vor dem offiziellen Stundenende wird der Unterrichtsraum nicht oder nur unter der begleitenden Aufsicht des Lehrpersonals verlassen.

 

Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände ist zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler untersagt. Ausgenommen davon sind angemeldete Gäste.

 

2.1. Unterrichtszeiten

regulärer Unterricht

 

verkürzter Unterricht

1.Stunde        7.30 Uhr - 8.15 Uhr

 

1.Stunde        7.30 Uhr - 8.00 Uhr

Frühstückspause               

       

Frühstückspause

2.Stunde       8.30 Uhr - 9.15 Uhr

 

2.Stunde       8.10 Uhr - 8.40 Uhr

Hofpause

 

Hofpause

3.Stunde       9.35 Uhr - 10.20 Uhr

 

3.Stunde       8.55 Uhr - 9.25Uhr

4.Stunde      10.30 Uhr - 11.15 Uhr

 

4.Stunde       9.30 Uhr – 10.00 Uhr

Hofpause

 

Hofpause

5.Stunde       11.40 Uhr - 12.25 Uhr

 

5.Stunde     10.20Uhr - 10.50 Uhr

6.Stunde       12.35 Uhr - 13.20 Uhr

 

6.Stunde     10.55Uhr - 11.25 Uhr

7.Stunde       13.30 Uhr - 14.15 Uhr

 

 

8.Stunde       14.20 Uhr - 15.05 Uhr

 

 

 

Öffnungszeiten des Sekretariats:

 

07:15 Uhr - 13:15 Uhr

 

Besucherinnen und Besucher melden sich im Sekretariat an.

 

Für die erste Hilfe bei Unfällen ist jede Lehrkraft verantwortlich, die mit der Situation konfrontiert wird. Sie kann die Schülerin oder den Schüler in das Sekretariat schicken und weitere Hilfe veranlassen. Alle Unfälle und Verletzungen sind im Sekretariat zu melden und dort unverzüglich ins Unfallbuch einzutragen.

 

2.2. Verhalten während der Pausen

 

In den Pausen gelten die festgelegten Regeln für alle Schülerinnen und Schüler.

 

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht gestattet. In besonderen Fällen kann die Lehrkraft eine Genehmigung erteilen.

 

Während der kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen auf. 

 

Alle Unterrichtsräume werden in den großen Pausen, in Freistunden, beim Raumwechsel und nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse durch die Lehrkraft verschlossen. Die Schulrucksäcke verbleiben in den großen Pausen im Klassenraum oder werden mit auf den Schulhof genommen.

 

Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht gestattet. 

 

Die Schülerinnen und Schüler gehen auf den Treppen rechts. Der Aufenthalt und das Turnen an und auf der Treppe ist nicht gestattet.

 

Im Kellergeschoss befinden sich die Toilettenräume. Diese sind sauber zu halten und nicht als gemeinschaftliche Aufenthaltsräume zu nutzen.

 

Die Hofpausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler bei entsprechenden Wetterbedingungen auf dem Schulhof.

 

Bei ungeeigneter Witterung wird abgeklingelt. Alle Schülerinnen und Schüler wechseln entsprechend des Stundenplans dann in den nächsten Raum und verbleiben dort. Die Lehrkraft der Folgestunde bleibt in der Regenpause in der Klasse. 

 

Sportliche Aktivitäten (z.B. Ballspiele) sind nur an festgelegten Plätzen unter Aufsicht gestattet. Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist generell verboten.

 

Die Grünanlagen auf dem Gelände sind zu schützen.

 

2.3. Klassenämter

 

Jede Klasse wählt innerhalb der ersten beiden Schulwochen eines neuen Schuljahres zwei Klassensprecherinnen oder Klassensprecher. 

 

Alle Schülerinnen und Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Klassenintern werden Dienste verteilt und Klassenbuchbeauftragte eingesetzt.

 

2.4. Unterrichtsgeschehen

 

2.4.1. Unterricht allgemein

 

In allen Klassen gibt es Klassenregeln für das Verhalten im Unterricht und in den Pausen. 

 

Während des Unterrichts ist jeglicher Verzehr von Lebensmitteln und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. 

 

In den Unterrichtsräumen legen die Schülerinnen und Schüler ihre Jacken und ihre nicht-religiös-bedingten Kopfbedeckungen ab.

 

Die Fenster in den Räumen dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet und müssen nach jeder Stunde wieder verschlossen werden.

 

Alle Vertretungspläne und Aushänge sind in den Schaukästen und auf den Monitoren in der ersten Etage ersichtlich. Der Vertretungsplan ist via Schul-App einsehbar.

 

In geplanten bzw. kurzfristig anfallenden Freistunden verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- oder Fachräume und halten sich auf dem Schulhof oder in einem zugewiesenen Raum auf.

 

Schülerinnen und Schüler dürfen mit einem konkreten Auftrag von der Lehrkraft (z.B. um vergessene Sportbekleidung, Hausaufgaben oder Arbeitsmaterial zu holen) vorbehaltlich einer erteilten Belehrung und dem Vorliegen der entsprechenden Einverständniserklärung nach Hause geschickt werden. Es ist sicherzustellen, dass der Weg angemessen, der Zugang zur Wohnung möglich ist und eine generelle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt.

 

Bei Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zügig zu verlassen. Busschülerinnen und Busschüler verbleiben auf dem Schulhof. Wer von ihnen das Schulgelände unerlaubt verlässt, entzieht sich der Aufsichtspflicht.

 

2.4.2. Fachunterricht

 

Der Fachunterricht findet in der Regel in den dafür vorgesehenen Fachräumen statt.

 

Alle Fachräume sind nur in Begleitung der entsprechenden Lehrkraft zu betreten.

 

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind für die Ordnung, die Einhaltung der besonderen Fachraumregeln und das Verschließen der Fach- und Klassenräume verantwortlich.

 

2.4.3. Beendigung des Unterrichtes 

 

Nach Beendigung des Unterrichtes sorgt die Lehrkraft dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsplätze sauber verlassen, alle Stühle hochstellen, die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet wird.

 

2.4.4. Mittagspause

 

Das Mittagessen im Speiseraum erfolgt für Schülerinnen und Schüler, die Essen bestellt haben. Der Essensraum ist kein Aufenthaltsraum für weitere Schülerinnen und Schüler.

 

Die Essenszeiten sind in der zweiten großen Hofpause.

 

Die Lieferung von Speisen, Getränken und Sonstigem auf das Schulgelände durch externe Anbieter ist untersagt.

 

2.5. Verhalten bei Alarm 

 

Bei Auslösen des Alarms verlassen die Schülerinnen und Schüler unter Leitung des jeweiligen Fachpersonals unverzüglich den Raum. Es gelten die Bestimmungen des Alarm- und Evakuierungsplans.

 

3. Fehlen im Unterricht

 

3.1. Fehlen einer Schülerin oder eines Schülers

 

Gründe für plötzliches Fehlen können in der Regel nur unvorhergesehene Ereignisse sein, wie z.B. Erkrankung. In diesem Fall benachrichtigen die Sorgeberechtigten die Schule telefonisch oder per E-Mail vor 8 Uhr mit Angabe der Gründe und voraussichtlicher Dauer.

 

Beim Wiedererscheinen ist die Klassenleitung durch die Sorgeberechtigten schriftlich über die gesamte Dauer und der Gründe des Fehlens zu unterrichten.

 

Für längere Fehlzeiten ab der 2. Abwesenheitswoche ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 

 

3.2. Beurlaubung

 

Beurlaubungen vom Unterricht sind auf der Grundlage des Schulgesetzes von MV über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht möglich.

 

Dazu ist spätestens 14 Tage vor Eintritt des Anlasses ein schriftlicher Antrag der Sorgeberechtigten über die Klassenleitung bei der Schulleitung einzureichen.

 

4. Haftung

 

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des SchulG-MV eingeleitet.

 

Schülerinnen und Schüler und ihre Sorgeberechtigten haften und sind schadensersatzpflichtig für die von den Schülerinnen und Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechender Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

 

Bei der Begehung von eventuellen Straftaten auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft über eine Strafanzeige.

 

Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl privater Sachen (z.B. mobile Endgeräte, Fahrräder und Wertgegenstände) auf dem Schulgelände. Gleiches gilt bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

 

Das Presserecht in schulischen Angelegenheiten liegt ausschließlich bei der Schulleitung. 

 

5. Maßnahmen zur Einhaltung der SO und bei Regelverstößen

 

5.1.  Maßnahmen zur Einhaltung der Schulordnung

 

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Schulregeln und die Schulordnung kennen. Sie besprechen diese bei Neuaufnahme in die Fritz-Reuter-Schule in Demmin und werden zu Beginn eines jeden Schuljahres belehrt.

 

Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich an die Schulregeln zu halten, indem ihr positives Verhalten verstärkt und ihre Entwicklungen und Fortschritt gesehen und gelobt werden. Sie übernehmen Verantwortung durch Klassendienste. 

 

Bei Fehlverhalten werden die Schülerinnen und Schülern in einem pädagogischen Gespräch unterstützt, eigenständig Lösungen für Konflikte zu finden.

 

Die Schülerinnen und Schüler lernen, dass die Nichteinhaltung der in der Schulordnung vereinbarten Schulregeln Konsequenzen haben und bei Verstößen, der Maßnahmenkatalog durchgeführt wird.

 

5.2. Maßnahmen bei Regelverstößen

 

Die Schulordnung ist verbindlich. Wer dagegen verstößt, rechnet mit erzieherischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen.

 

Erzieherische Maßnahmen sind nach §60 SchulG M-V:

  • das pädagogische Gespräch

  • gemeinsame Absprachen

  • die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens

  • die Eintragung ins Klassenbuch

  • der mündliche oder schriftliche Tadel

  • der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde (unter Kontrolle der Lehrkraft)

  • die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Sorgeberechtigten

  • die vorübergehende Einziehung von Gegenständen.

Erziehungsmaßnahmen sollten als erste Maßnahme in Betracht gezogen werden. Erst, wenn diese nicht anwendbar sind oder nicht zum gewünschten Resultat führen, greifen die Ordnungsmaßnahmen

.

Ordnungsmaßnahmen sind nach §60a SchulG M-V:

  • die Überweisung in eine Parallelklasse 

  • der Ausschluss vom Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen

    • Bis zu drei Tagen durch die SL

    • Bis zu drei Monaten durch die Teilkonferenz

  • die Überweisung in eine andere Schule durch das Schulamt

  • die Verweisung von allen Schulen durch das Schulamt nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.

Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn gegen eine Rechtsnorm oder die Schulordnung verstoßen wird oder wenn Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgt werden, die zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule notwendig sind.

 

6. Inkrafttreten und Geltungsdauer

 

Die hier vorliegende Fassung der Schulordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.

 

Diese Schulordnung gilt für ein Schuljahr, die Geltungsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls die Schulkonferenz nicht vor Ablauf eine Änderung beschließt.

 

Die Schulordnung ist über die Schulhomepage der Fritz-Reuter-Schule Demmin einsehbar.

 

Die Sorgeberechtigten werden über die Schulordnung informiert. Sie erklären mit ihrer Unterschrift am Schuljahresanfang auf dem Datenblatt, dass sie die Schulordnung gelesen und zur Kenntnis genommen haben.

 

Die Schulordnung wird in einer Vitrine sichtbar angebracht und auf unserer Homepage veröffentlicht.

 

Demmin, den 07.05.2025

 

                                                                                                       

 

Schulleitung                               Vertreter der Schulkonferenz

Regionale Schule "Fritz Reuter" Demmin